Endlich ist es soweit.
Nachdem der Verband am Dienstag die neuen Auflagen zur Lockerung bekannt gegeben hat, wurde ein entsprechendes Konzept erarbeitet und an Trainer und Mitglieder versendet:

Neue Rahmenbedingungen

Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Wettkampf- bzw. Spielbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings und Spiele so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden, mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:

  1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

Falls bei Kindern im Training Krankheitssymptome festgestellt werden, müssen diese zur Sicherheit vom Training freigestellt und von den Eltern abgeholt werden.

  1. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen.
Wenn möglich, aufgrund der knappen Kapazität in unseren Räumlichkeiten, bitte zu Hause umziehen und duschen.

  1. Gründlich Hände waschen / eigene Trinkflasche

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Zudem muss jede Person eine eigene personifizierte Trinkflasche benützen, d.h. es werden keine Trinkflaschen zum Teilen vom Verein zur Verfügung gestellt. Allenfalls mitgebrachte Verpflegung ist nur für den Eigenverbrauch und darf nicht geteilt werden.

  1. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen

Es dürfen maximal 300 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der Sportanlage anwesend sein. Für jeden Zuschauer sind mindestens 4 m2 zugängliche Fläche vorzusehen. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu lenken, dass die Distanz von zwei Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann.
Bis zu den Sommerferien:
Bei den Trainings keine Zuschauer zugelassen.
Eltern verabschieden Ihre Kinder im Auto. Bei Fragen an den Trainer bitte per Telefon, Chat oder Mail.

  1. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Excel-Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 6).

  1. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und/oder Spielbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Christian Mundt. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 78 705 1710 oder christian.mundt@fcrafzerfeld.ch)

  1. Besondere Bestimmungen

Für das Klubrestaurant gilt das aktuell gültige Schutzkonzept für Gastrobetriebe.
Zuschauertribüne in Rafz wird während den Trainingszeiten abgesperrt.

 

Ab Montag 8.6.2020 wieder Training möglich
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